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REGIONALVERBAND
NECKAR-ALB
RV-Drucksache
Nr. VII-59/1
| 20.10.2008 |
Planungsausschuss
und Verwaltungsausschuss (nichtöffentlich) |
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Regionalplan
Neckar-Alb
Planentwurf 2008 mit Umweltbericht für die Beteiligung nach § 12 Abs.
2 und Abs. 3 sowie Abs. 5 Landesplanungsgesetz
1. Antrag
von Herrn Manfred Hofelich zu Kapitel 2.4.1
Am 20.10.2008
ist der beiliegende Antrag von Herrn Manfred Hofelich, Mitglied
der Verbandsversammlung, vom 16.10.2008 eingegangen. Er war der Einladung
und Tagesordnung vom 21.10.2008 versehentlich nicht beigefügt.
2. Ergänzung
in Kapitel 2.4.3.2
Da die Ziele
(Z) des Landesentwicklungsplans 2002 als rechtsverbindliche Vorgaben zu
beachten sind, schlägt die Verwaltung zur Klarstellung vor, die Begründung
zu Plansatz Z (5) in Kapitel 2.4.3.2 wie folgt zu ergänzen:
"Die im LEP 2002 in Plansatz 3.3.7 (Z) vorgesehenen Möglichkeiten für
Ausnahmen gelten auch für den Regionalplan Neckar-Alb. Auf die Notwendigkeit
von Zentren- und Märktekonzepten nach Plansatz Z (6) wird hingewiesen."
3. Berichtigung
in Kapitel 3.1.1
| Durch
ein Versehen, das die Verwaltung bedauert, wurde versäumt, den Beschluss
in der Vorberatung des Planungsausschusses am 07.10.2008 korrekt umzusetzen.
In Plansatz G (4) in Kapitel 3.1.1 werden die Worte "abstimmungsbedürftige
siedlungsnahe Freiräume als" gestrichen. Nach dieser Berichtigung
lautet der Plansatz: |
| "G
(4) |
An
Siedlungen angrenzend gibt es neben den Regionalen Grünzügen, die
als Vorranggebiete festgelegt sind, auch Regionale Grünzüge, die als
Vorbehaltsgebiete festgelegt sind. In diesen Vorbehaltsgebieten soll
vor der Inanspruchnahme eine sorgfältige Abwägung zwischen den Belangen
des Freiraums und der geplanten baulichen Nutzung durch die Gemeinderäte
stattfinden. Beide sind in der Raumnutzungskarte dargestellt." |
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