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REGIONALVERBAND NECKAR-ALB

RV-Drucksache Nr. VII-59/1

20.10.2008 Planungsausschuss und Verwaltungsausschuss (nichtöffentlich)
 

 

Regionalplan Neckar-Alb
Planentwurf 2008 mit Umweltbericht für die Beteiligung nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie Abs. 5 Landesplanungsgesetz

 

1. Antrag von Herrn Manfred Hofelich zu Kapitel 2.4.1

Am 20.10.2008 ist der beiliegende Antrag von Herrn Manfred Hofelich, Mitglied der Verbandsversammlung, vom 16.10.2008 eingegangen. Er war der Einladung und Tagesordnung vom 21.10.2008 versehentlich nicht beigefügt.

 

2. Ergänzung in Kapitel 2.4.3.2

Da die Ziele (Z) des Landesentwicklungsplans 2002 als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten sind, schlägt die Verwaltung zur Klarstellung vor, die Begründung zu Plansatz Z (5) in Kapitel 2.4.3.2 wie folgt zu ergänzen:
"Die im LEP 2002 in Plansatz 3.3.7 (Z) vorgesehenen Möglichkeiten für Ausnahmen gelten auch für den Regionalplan Neckar-Alb. Auf die Notwendigkeit von Zentren- und Märktekonzepten nach Plansatz Z (6) wird hingewiesen."

 

3. Berichtigung in Kapitel 3.1.1

Durch ein Versehen, das die Verwaltung bedauert, wurde versäumt, den Beschluss in der Vorberatung des Planungsausschusses am 07.10.2008 korrekt umzusetzen. In Plansatz G (4) in Kapitel 3.1.1 werden die Worte "abstimmungsbedürftige siedlungsnahe Freiräume als" gestrichen. Nach dieser Berichtigung lautet der Plansatz:
"G (4) An Siedlungen angrenzend gibt es neben den Regionalen Grünzügen, die als Vorranggebiete festgelegt sind, auch Regionale Grünzüge, die als Vorbehaltsgebiete festgelegt sind. In diesen Vorbehaltsgebieten soll vor der Inanspruchnahme eine sorgfältige Abwägung zwischen den Belangen des Freiraums und der geplanten baulichen Nutzung durch die Gemeinderäte stattfinden. Beide sind in der Raumnutzungskarte dargestellt."