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REGIONALVERBAND NECKAR-ALB RV-Drucksache Nr. VII-59/11
Regionalplan Neckar-Alb 2009 Abschließende Beratung und Beschlussfassung des Planentwurfs (Text und Karten) mit Begründung einschließlich zusammenfassender Erklärung und Monitoringkonzept so-wie des Umweltberichts Feststellung des Regionalplans durch Satzung gemäß § 12 Abs. 10 Landesplanungsge-setz (LplG)
1. Vorgang In der Sitzung des Planungsausschusses am 15.09.2009 wurden der Planentwurf des Regionalplans Neckar-Alb 2009 (Text und Karten) mit Begründung einschließlich zusammenfassender Erklärung und Monitoringkonzept sowie der Umweltbericht vorberaten. Dazu waren die RV-Drucksachen Nrn. VII-59/9 und VII-59/10 (Tischvorlage) vorgelegt worden.
2. Ergebnis der Vorberatung Bei der Vorberatung wurde der in Nr. 5 der RV-Drucksache Nr. VII-59/9 vorgeschlagene Empfehlungsbeschluss für die Verbandsversammlung gefasst. Der vor der Abstimmung modifizierte Antrag in der Anlage 1 zur RV-Drucksache Nr. VII-59/10, den im Gebiet "Mark/B 28" auf Gemarkung Metzingen als Vorbehaltsgebiet festgelegten Regionalen Grünzug in einen Regionalen Grünzug als Vorranggebiet umzuwandeln, wurde abgelehnt. Auf Antrag wurde als Empfehlung für die Verbandsversammlung beschlossen, den im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs "Sondergebiet Tank- und Servicestation" in Bisingen-Steinhofen als Vorranggebiet festgelegten Regionalen Grünzug in einen Regionalen Grünzug als Vorbehaltsgebiet umzuwandeln. Insoweit wird der Beschlussvorschlag in Nr. 5 der RV-Drucksache Nr. VII-59/9 ergänzt.
3. Informationen zum Regionalen Grünzug auf Gemarkung Bisingen-Steinhofen Die Gemeinde Bisingen plant die Aufstellung eines Bebauungsplans "Sondergebiet Tank- und Servicestation" in Bisingen-Steinhofen. Das rund 1,5 ha große Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle B 27/B 463 Bisingen West, an der K 7154. Der "Lageplan-Vorentwurf" ist in der Anlage 1 beigefügt. Wie der (vergrößerte) Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte in der Anlage 2 zeigt, liegt der Standortbereich in einem als Vorranggebiet festgelegten Regionalen Grünzug, der als Ziel der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu beachten ist. Die Gründe für diese Festlegung sind in der Synopse der im Beteiligungsverfahren zum Planentwurf 2008 des Regionalplans Neckar-Alb eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Anlage zur RV-Drucksache Nr. VII-59/5 vom 23.06.2009, Kap. 3.1.1, Seiten 8 und 9, Spalte 4) dargelegt. Die Darstellung des Regionalen Grünzugs in der Raumnutzungskarte als Vorbehaltsgebiet, wie in der Vorberatung als Empfehlung für die Verbandsversammlung beschlossen, geht aus der Anlage 3 hervor. In den Regionalen Grünzügen, die als Vorbehaltsgebiet festgelegt sind, soll gemäß Plansatz G (5) des Regionalplan-Entwurfs durch die Träger der Bauleitplanung vor der Inanspruchnahme eine sorgfältige Abwägung zwischen den Belangen des Freiraums und der geplanten baulichen Nutzung stattfinden. In der Anlage 4 sind Standortalternativen dargestellt, die vom Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen des Antrags der Gemeinde Bisingen auf ein Zielabweichungsverfahren vom 13.05.2008 geprüft und bewertet wurden. Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 15.09.2008 festgestellt, dass die Voraussetzungen nach § 24 LplG für die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens am Standort 4 (Anschlussstelle B 27/B 463 Bisingen West) nicht vorliegen.
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