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REGIONALVERBAND NECKAR-ALB

RV-Drucksache Nr. VII-59/2

18.11.2008 Verbandsversammlung (öffentlich)
 

 

Regionalplan Neckar-Alb
Planentwurf 2008 mit Umweltbericht für die Beteiligung nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie Abs. 5 Landesplanungsgesetz

 

1. Vorgang

In der gemeinsamen Sitzung des Planungsausschusses und des Verwaltungsausschusses am 04.11.2008 wurde der Planentwurf 2008 des Regionalplans Neckar-Alb für die Beteiligung der berührten Stellen und der Öffentlichkeit sowie die Abstimmung mit den benachbarten Regionalverbänden (§ 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie Abs. 5 Landesplanungsgesetz (LplG)) vorberaten. Der Planentwurf war in der Anlage zur RV-Drucksache Nr. VII-59 vom 21.10.2008 vorgelegt worden. Die überarbeitete Raumnutzungskarte ist auf der Homepage des Regionalverbands eingestellt. Zur Sitzung wurde die RV-Drucksache Nr. VII-59/1 vom 28.10.2008 nachgereicht.

Bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 11.03.2008 war der Entwurf des Umweltberichts vorgestellt worden (vgl. RV-Drucksache Nr. VII-56 vom 26.02.2008). Bei der Aufstellung, Fortschreibung und sonstigen Änderung eines Regionalplans ist seit 2006 eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durchzuführen. Hierzu ist als gesonderter Bestandteil der Begründung des Planentwurfs oder als eigenständiges Dokument ein Umweltbericht zu erstellen. Für die Vorberatung des Entwurfs des Umweltberichts in der Sitzung des Planungsausschusses am 27.05.2008 war zusätzlich die RV-Drucksache Nr. VII-56/1 vom 13.05.2008 übersandt worden.

 

2. Planentwurf 2008 für die Beteiligung (2. Anhörungsentwurf)

2.1 Vorberatung

Auf der Grundlage der im Beteiligungsverfahren zum Regionalplan-Entwurf 2007 vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden in den Sitzungen des Planungsausschusses am 30.09.2008 und 07.10.2008 insbesondere die Kapitel

2.1 Raumkategorien
2.2 Entwicklungsachsen
2.3 Zentrale Orte
2.4.1

Siedlungsbereiche

2.4.3.1 Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe
2.4.3.2 Standorte für Einkaufszentren
3.1.1 Regionale Grünzüge
4.2.4.1 Windenergie

behandelt (vgl. RV-Drucksachen Nrn. VII-19/19 bis VII-19/26).

Die Vorberatung des vollständigen Planentwurfs 2008 für die Beteiligung (2. Anhörungsentwurf) fand in der gemeinsamen Sitzung des Planungsausschusses und des Verwaltungsausschusses am 04.11.2008 statt (vgl. RV-Drucksachen Nrn. VII-59 und VII-59/1). Der Planentwurf berücksichtigt die Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Synopse der Anregungen und Bedenken, die auf der Homepage des Regionalverbands eingestellt ist (vgl. RV-Drucksachen Nrn. VII-19/27 und VII-19/28). Darüber hinaus sind neue Erkenntnisse und aktuelle Entwicklungen eingeflossen. Die Änderungen und Ergänzungen sind durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet.

In der Sitzung am 04.11.2008 wurde dem Beschlussvorschlag in Nr. 3 der RV-Drucksache Nr. VII-59 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zugestimmt:

1. In Kapitel 2.3.4 (S. 28) erhält Plansatz Z (5) den ursprünglichen Wortlaut entsprechend der RV-Drucksache Nr. VII-19/21, Anlage 2 (dort V (4)). Er lautet:
  "Die Gemeinden Geislingen, Gomadingen, Hirrlingen, Hohenstein, Hülben, Kirchentellinsfurt, Neustetten und Rangendingen sollen durch Bündelung ihrer zentralörtlichen Einrichtungen ihren Versorgungskern (Kernort) ausbilden bzw. aufwerten, um damit die Versorgung zu sichern."
2. In Kapitel 2.4.3.2 (S. 37) wird in der Begründung nach dem 4. Absatz folgender Absatz eingefügt:
  "Die im LEP 2002 in Plansatz 3.3.7 (Z) vorgesehenen Möglichkeiten für Ausnahmen gelten auch für den Regionalplan Neckar-Alb. Auf die Notwendigkeit von Zentren- und Märktekonzepten nach Plansatz Z (6) wird hingewiesen."
3. In Kapitel 2.4.4 (neu 2.4.3.4) (S. 39) wird nach Plansatz G (4) folgender Plansatz G (5) eingefügt:
  "G (5) Auch im Biosphärengebiet Schwäbische Alb sind touristische Einrichtungen besonders zu fördern (Kapitel 3.2.6). Dabei soll auf einen sensiblen Umgang mit der Landschaft und den natürlichen Ressourcen geachtet werden."
  In der Begründung (S. 42) wird nach dem 3. Absatz folgender Absatz eingefügt:
  "Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb soll touristisch an Bedeutung gewinnen und zur Stärkung des Tourismus in der Region Neckar-Alb beitragen. Insbesondere sind Einrichtungen zu unterstützen, die den landschaftsgebundenen Tourismus und die Umweltbildung fördern, beispielsweise das Hauptinformationszentrum im Alten Lager bei Münsingen, ergänzt durch ein Netz von dezentralen Informationsstellen. Sie sollen zu Schwerpunkten für Tourismus entwickelt werden. Das internationale Prädikat "Unesco-Biosphärengebiet" verlangt besondere Anstrengungen hinsichtlich des touristischen Angebots und des Umgangs mit den natürlichen Ressourcen. Der Ausbau bestehender und die Einrichtung neuer touristischer Einrichtungen müssen sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren und beispielgebend sein für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen."
4. In Kapitel 3.1.1 (S. 46) werden in Plansatz G (4) die Worte "abstimmungsbedürftige siedlungsnahe Freiräume als" gestrichen. Der Plansatz lautet:
  "G (4) An Siedlungen angrenzend gibt es neben den Regionalen Grünzügen, die als Vorranggebiete festgelegt sind, auch Regionale Grünzüge, die als Vorbehaltsgebiete festgelegt sind. In diesen Vorbehaltsgebieten soll vor der Inanspruchnahme eine sorgfältige Abwägung zwischen den Belangen des Freiraums und der geplanten baulichen Nutzung durch die Gemeinderäte stattfinden. Beide sind in der Raumnutzungskarte dargestellt."
  In der Begründung (S. 47) erhält Absatz 4 Satz 1 folgende Fassung:
  "Die zwischen den Regionalen Grünzügen (Vorranggebiete) und den Siedlungsrändern gelegenen, als Vorbehaltsgebiete festgelegten Regionalen Grünzüge sind Grundsatz der Raumordnung."

 

2.2 Nochmalige Überarbeitung des Kapitels "Windenergie"

Gemäß der Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden haben auch nach der Vorberatung am 04.11.2008 weitere Abstimmungsgespräche mit dem Regierungspräsidium Tübingen - höhere Raumordnungsbehörde - zum Kapitel 4.2.4.1 (Windenergie) stattgefunden. Die Anregungen und Vorschläge des Regierungspräsidiums sind weitgehend in die nochmals überarbeitete Neufassung, die in der Anlage beigefügt ist, eingeflossen. Sie sind, wie alle anderen Änderungen und Ergänzungen, durch Fett- und Kursivdruck gekennzeichnet. Die Anlage ersetzt das Kapitel 4.2.4.1 (Seiten 103 bis 107) des mit der RV-Drucksache Nr. VII-59 vom 21.10.2008 übersandten Planentwurfs.

 

3. Umweltbericht zum Regionalplan-Entwurf

3.1 Vorberatung

Der in der Sitzung des Planungsausschusses am 11.03.2008 vorgestellte Entwurf des Umweltberichts (vgl. RV-Drucksache Nr. VII-56) wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 27.05.2008 vorberaten. Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den Entwurf des Umweltberichts entsprechend der Anlage zur RV-Drucksache Nr. VII-56 unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen, die sich im Regionalplan-Entwurf ergeben, zu beschließen (vgl. RV-Drucksache Nr. VII-56/1).

3.2 Überprüfung und Anpassung

Die Umweltprüfung zum Regionalplan ist als ein prozessualer, in die Planaufstellung integrierter Prozess zu verstehen. Der Umweltbericht ist als gesonderter Bestandteil der Begründung des Planentwurfs oder als eigenständiges Dokument zu erstellen. Er ist begleitend zum Fortschreibungsverfahren weiter auszuarbeiten. Um auf einen einheitlichen Stand zu kommen, wurden Änderungen und Ergänzungen bei Plansätzen, die sich im Zuge der Beratungen zum Planentwurf 2007 und 2008 des Regionalplans Neckar-Alb ergeben haben, entsprechend berücksichtigt. Insbesondere wurden die in Tabelle 1 der RV-Drucksache Nr. VII-56/1 aufgeführten Punkte zur Aktualisierung des Entwurfs des Umweltberichts überarbeitet. Es handelte sich dabei um Gebiete für Rohstoffvorkommen. Der Umweltbericht wird in der aktuellen Fassung auf der Homepage des Regionalverbands eingestellt.

 

4. Beteiligungsverfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit der Beschlussfassung der Verbandsversammlung in der öffentlichen Sitzung am 02.12.2008 wird der Planentwurf des Regionalplans Neckar-Alb zur erneuten Anhörung nach dem Landesplanungsgesetz freigegeben. An der Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans sind die in § 12 Abs. 2 LplG aufgeführten Stellen durch Zuleitung eines Planentwurfs mit Umweltbericht zu beteiligen, soweit sie berührt sein können; das sind
• die Gemeinden, die übrigen Träger der Bauleitplanung und die Landkreise,
• die anderen öffentlichen Stellen und die Personen des Privatrechts nach § 4 Abs. 3 LplG,
• die anerkannten Naturschutzvereine.

Ferner sollen Verbände und Vereinigungen beteiligt werden, deren Aufgabenbereich für die Landesentwicklung oder für die Regionalentwicklung von Bedeutung sind.

Gemäß § 12 Abs. 3 LplG ist die Öffentlichkeit einzubeziehen. Hierzu sind der Planentwurf mit Umweltbericht beim Regionalverband und bei den Landkreisen der Region zur Einsichtnahme einen Monat lang auszulegen. Gleichzeitig sind diese Unterlagen in das Internet einzustellen.

Nach § 12 Abs. 5 LplG sind die Regionalpläne mit den Regionalplänen der Nachbarregionen abzustimmen. Hierzu sind den benachbarten Trägern der Regionalplanung der Planentwurf und der Umweltbericht so rechtzeitig zuzuleiten, dass diese Stellung nehmen können.

Die Verbandsverwaltung beabsichtigt, den Planentwurf und den Umweltbericht vor der Herausgabe und Veröffentlichung nochmals redaktionell zu überarbeiten. Dabei sollen offenbare Unrichtigkeiten und Ungereimtheiten ausgeräumt werden. Durch solche redaktionellen Änderungen wird der eigentliche Inhalt der planerischen Aussagen selbstverständlich nicht berührt.

 

5. Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt den Planentwurf 2008 des Regionalplans Neckar-Alb entsprechend der Anlage zur RV-Drucksache Nr. VII-59 und den Umweltbericht entsprechend der Anlage zur RV-Drucksache Nr. VII-56 für die Beteiligung nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie Abs. 5 Landesplanungsgesetz (LplG) unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen in den Nrn. 2.1 und 2.2 bzw. 3.1 und 3.2.