Europäische Metroploregion Stuttgart (EMS)

 

Die Region Neckar-Alb ist Teil der Europäischen Metropolregion Stuttgart, die durch die Ministerkonferenz für Raumordnung im Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen 1995 ausgewiesen worden ist. Europäische Metropolregionen sind Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung. Sie sollen die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas erhalten und dazu beitragen, den europäischen Integrationsprozess zu beschleunigen. Ein wesentliches Kennzeichen Europäischer Metropolregionen ist ihre gute Erreichbarkeit auf internationaler Ebene.

Die Konzeption der Europäischen Metropolregion bietet die Möglichkeit der Verteilung und Vernetzung von Raumfunktionen im regionalen Maßstab; es wird damit aber keine Konzentration auf ein Zentrum angestrebt. Der Landesentwicklungsplan (LEP) 2002 unterstützt mit seinem Kapitel 6 die Stärkung der regionalen Ebene. Diese Zielsetzung wird insbesondere dadurch verfolgt, dass für unterschiedlich strukturierte Teilräume des Landes besondere Entwicklungsaufgaben festgelegt werden. Die Ziele und Grundsätze in den Plansätzen 6.2.2 und 6.2.2.1 bis 6.2.2.3 betreffen ein Bündel von Maßnahmen aus den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt, Soziales und wenden sich dementsprechend an viele berührte regionale Akteure. Ohne eine intensive Zusammenarbeit dieser regionalen Akteure in unterschiedlichen Institutionen und auf unterschiedlichen Ebenen kann das Dauerprojekt Metropolregion nicht erfolgreich vorangebracht werden.

In Plansatz 6.2.2.1 LEP 2002 sind für die Europäische Metropolregion Stuttgart folgende besondere regionale Entwicklungsaufgaben festgelegt:

- Verbesserung der Erreichbarkeit anderer Europäischer Metropolregionen in Deutschland und vergleichbarer Regionen in Europa durch den Ausbau der Fernstraßen und des Hochgeschwindigkeitsverkehrs der Bahn, insbesondere durch die Realisierung der Projekte "Stuttgart 21" und der Magistrale Paris - Stuttgart - Budapest, und durch deren Verknüpfung mit den regional bedeutsamen Netzen,
- Erhaltung, Ausbau und Ansiedlung von Institutionen und Infrastrukturen mit internationaler und nationaler Bedeutung,
- Weiterentwicklung der Funktionsfähigkeit des Landesflughafens Stuttgart im Gesamtverkehrsnetz, insbesondere Einbindung in das Hochgeschwindigkeitsnetz und den Regionalverkehr der Bahn,
- Errichtung und Betrieb der Landesmesse mit leistungsfähigen Anschlüssen an das Schienen- und Straßennetz und in räumlicher Nähe zum Landesflughafen Stuttgart als zukunftsfähige Dienstleistungseinrichtung mit Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg,
- Erhaltung und Steigerung der Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum und Wirtschaftsstandort, insbesondere durch Bewahrung der dezentralen Siedlungsstruktur, Vernetzung der Freiraumfunktionen und Weiterentwicklung des Verkehrssystems mit dem Ziel einer nachhaltigen sozial- und umweltverträglichen Mobilität.

In Plansatz 6.1.3 legt der LEP ausdrücklich als Ziel der Raumordnung fest, dass die Abstimmung und Verwirklichung der Entwicklungsziele seitens der Regionalverbände im Benehmen mit anderen regionalen Akteuren durch regionales Management zu unterstützen sind. Die Regionalverbände wirken dabei im Rahmen ihrer (gesetzlich verankerten) Beratungs-, Moderations- und Koordinationsfunktion auf die inhaltliche Umsetzung der Regionalpläne hin (Plansatz 6.1.2). Zudem sind sie gerade mit Blick auf die Erfüllung besonderer regionaler Entwicklungsaufgaben dazu aufgerufen, die notwendige Abstimmung anzustreben. Die Umsetzung des Entwicklungsziels der Europäischen Metropolregion Stuttgart ist demnach auch eine Pflichtaufgabe der berührten Regionalverbände.

Leitlinie des Regionalverbands Neckar-Alb ist es, die Chancen der überregionalen Zusammenarbeit zu nutzen, gleichzeitig aber auch die Eigenständigkeit der Region Neckar-Alb zu stärken. Insbesondere vor dem Hintergrund zahlreicher gemeinsamer Interessen strebt die Region Neckar-Alb eine Intensivierung der Zusammenarbeit in der Europäischen Metropolregion auf der Ebene von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft an. Der Standort Neckar-Alb kann sich dabei selbstbewusst positionieren.

Im Rahmen der Beratung des Regionalen Entwicklungskonzepts Neckar-Alb 2005, das am 06. Dezember 2005 verabschiedet wurde, hat die Verbandsversammlung beschlossen, dass

- die Europäische Metropolregion Stuttgart in einem freiwilligen Zusammenschluss gleichberechtigter Partner ohne weitere Verwaltungs- und Organisationsstrukturen vorangebracht werden soll,
- sich die Kooperation auf Projekte konzentrieren soll, die sich aus den wechselseitigen Ressourcen ergeben.

Der Regionalverband Neckar-Alb hat - auch aufgrund von Forderungen aus dem kommunalen Bereich und der Wirtschaft - durch Beschlüsse der Verbandsversammlung, zuletzt vom 25. Juli 2006, nachdrücklich den Willen bekundet, dass die gesamte Region Neckar-Alb zur Europäischen Metropolregion Stuttgart gehört. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg wurde gebeten, die im Landesentwicklungsplan 2002 ohnehin nur grob umrissene und bewusst unscharf gelassene Abgrenzung entsprechend anzupassen.

Nach dem LEP 2002 soll sich die Europäische Metropolregion Stuttgart nicht nur in ihrer räumlichen Struktur, sondern auch organisatorisch auf ihre Dezentralität stützen. Kooperation, Arbeitsteilung, Erzielung von Synergien, Vermeidung von Überlastung sind einige der raumordnerischen Leitvorstellungen. Insbesondere die Räume um Heilbronn und Reutlingen/Tübingen sind in ihrer Eigenständigkeit zu stärken, auch im Hinblick auf ihre oberzentralen Funktionen für die Regionen Heilbronn-Franken bzw. Neckar-Alb. Der LEP trägt damit der auf breiter kommunaler Basis in der Region Neckar-Alb beschlossenen Resolution vom 14.12.2000 Rechnung.

Mit Blick auf die Erfüllung der besonderen regionalen Entwicklungsaufgaben des Landesentwicklungsplans strebt der Regionalverband Neckar-Alb die notwendige Abstimmung aller regionalen Akteure an. Er setzt sich dabei insbesondere für die Verwirklichung der im LEP für den Raum um das Oberzentrum Reutlingen/ Tübingen festgelegten besonderen Ziele (Plansatz 6.2.2.3) ein, die Eigenständigkeit zu stärken und die Mittlerrolle in andere Teile der Region Neckar-Alb zu wahren und zu nutzen.

Die "Ältestenräte" aller fünf in der Metropolregion Stuttgart vertretenen Regionalverbände (Heilbronn-Franken, Nordschwarzwald, Ostwürttemberg, Neckar-Alb und Region Stuttgart) haben im Herbst 2008 das Entwicklungskonzept für die Metropolregion auf den Weg gebracht.

Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der bisherigen Entwicklung wurden gemeinsame Ziele formuliert. Auf dieser Basis sollen nun gemeinsam konkrete Maßnahmen in den Bereichen Freiraumschutz, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung definiert werden. Zentrale Vorgaben der Landespolitik in den Bereichen Klimaschutz oder Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sind an alle regionalen Planungsinstitutionen gerichtet. Da Regionalplanung zu den zentralen Aufgaben der Verbände zählt und zudem für die konzeptionelle Ausgestaltung der Metropolregion ein klarer gesetzlicher Auftrag besteht, gibt es keine Konkurrenz zum Koordinierungsausschuss der Europäischen Metropolregion Stuttgart.

In engem Zusammenhang mit dem Regionalen Entwicklungskonzept steht MORO: Modellvorhaben der Raumordnung.

Die Metropolregion Stuttgart wird seit 2007 im Rahmen des MORO-Forschungsfelds "Überregionale Partnerschaften" durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesamt für Bauwesen und Raummordnung als eine von insgesamt 7 Modellregionen gefördert. Im Rahmen des Projektes arbeiten der Verband Region Stuttgart und die Regionalverbände Neckar-Alb, Nordschwarzwald, Heilbronn-Franken und Ostwürttemberg sowie die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH als Arbeitsgruppe in 2 Teilprojekten eng zusammen:

1. Auf strukturell strategisch ausgerichteter Ebene der langfristigen Entwicklungsplanung der Europäischen Metropolregion wird das gemeinsame regionale Entwicklungskonzept weitergeführt und konkretisiert.
2. Auf der daraus abgestimmten umsetzungsorientierten Ebene erfolgt eine Konzipierung und Realisierung konkreter Projekte in den einzelnen Regionalverbänden und regionsübergreifend.

Die Federführung liegt jeweils beim Verband Region Stuttgart bzw. der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH.

Im Regionalen Entwicklungskonzept der Europäischen Metropolregion Stuttgart sind u. a. die gemeinsam erarbeiteten Oberziele und Teilziele formuliert. Das Kapitel 6 mit den Handlungswegen und Maßnahmen steht noch aus.

Es gibt 5 Themenvorschläge für Projekte, die jeweils von einem Regionalverband als Kümmerer vorzustrukturieren und zu betreuen sind. Es handelt sich dabei um folgende:

1. Verband Region Stuttgart:
"Nachhaltiges Landmanagement durch optimierte Wertschöpfungsketten in der Europäischen Metropolregion Stuttgart (CHAIN EMS)". Dieses Projekt wurde als erstes intensiv diskutiert; inzwischen ist ein Förderantrag gestellt.
2. Regionalverband Heilbronn-Franken:
"Vom B-Plan zum Plan B" hat als Schwerpunkt die Siedlungsentwicklung und die Beratungsleistungen für Kommunen sowie Instrumente und Erfahrungen um einen Instrumentenkasten, eine Wissensdatenbank für Akteure zu erstellen.
3. Regionalverband Ostwürttemberg:
"DSL-Abdeckung und UMTS-Erreichbarkeit als Teilfunktion zur Verbesserung der Gateway-Strukturen".
4. Regionalverband Nordschwarzwald:
"Schienenverkehr in der Europäischen Metropolregion Stuttgart" um Verbesserungen der Anbindung der Metropolregion an nationale und internationale Gateways zu erreichen sowie Verbesserungen inner-regionaler Verbindungen.
5. Regionalverband Neckar-Alb: "Logistik in der Europäischen Metropolregion". Auch hier geht es um Verbesserungen der Gateway-Funktionen. Themenschwerpunkte können sein: Erarbeitung eines Logistikkatasters mit Evaluation und koordinierter Vermarktung bereits bestehender Standorte, Prüfung neuer Logistikstandorte an Kreuzungen des Bundesfernstraßennetzes, Erarbeitung eines regionalen Schienegüterverkehrskonzeptes bzw. Prüfung ob die Idee eines Gewerbeflächenpools auf Logistikflächen übertragen werden kann.

Diese Projekte werden im Lenkungskreis weiter diskutiert und strukturiert im Hinblick auf: Inhalte, Mehrwert, Akteure, Fördermöglichkeiten und zu erzielende Ergebnisse.

 

 

Ansprechpartner:
Verbandsdirektorin Frau A. Bernhardt/Herr W. Haiß
Telefon: 0 74 73 / 95 09 - 0
Telefax: 0 74 73 / 95 09 - 25
E-Mail: info@rvna.de
 
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Zuletzt aktualisiert am: 01.04.2009