Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 05.12.2023 die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 die Beteiligung nach § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz durchzuführen. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit hatten gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Ihre Stellungnahmen abzugeben. Es folgt nun die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.