Schulträgerschaft Regionalverband
Der Regionalverband Neckar-Alb ist seit dem Jahr 1975 Schulträger für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Die Landkreise Reutlingen, Tübingen und der Zollernalbkreis waren es, die mit Vereinbarung vom 27.01.1975 die Schulträgerschaft für körperbehinderte Kinder und Jugendliche auf den Regionalverband Neckar-Alb übertragen haben. Diese Übertragung besteht bis heute in uneingeschränkter Weise fort und ist in § 46 Landesplanungsgesetz geregelt. Der Regionalverband bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der KBF mit Sitz in Mössingen.
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