Beteiligungsverfahren zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie hat begonnen

Welche Flächen für den Ausbau der Wind- und Solarenergie in der Region laut den aktuellen Planungen geeignet sind, stellte der Regionalverband Neckar-Alb am Donnerstag, 11.01.2024 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der HAP-Grießhaber-Halle in Eningen unter Achalm vor. Mit der Veranstaltung eröffnete der Regionalverband das formelle Beteiligungsverfahren zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013. Die Veranstaltung fand in Zusammenarbeit mit den regionalen Kreisverbänden des Gemeindetags Baden-Württemberg statt.

Beteiligungsverfahren
 
Im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Stellungnahmen online abzugeben.
Der Zeitraum umfasst drei Monate und reicht somit über das gesetzlich geforderte Maß von einem Monat hinaus.
 
Alle Beteiligungsunterlagen sowie ausführliche Informationen zum Verfahren sind unter www.rvna.de/formellebeteiligung bereitgestellt. Hier wird zudem zeitnah nach der Veranstaltung die Aufzeichnung des Live-Streams abrufbar sein.
 
Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb
 
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb beschloss am 05.12.2023 mit sehr großer Mehrheit die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie und beauftragte die Verbandsverwaltung im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 die formelle Beteiligung durchzuführen.
 
Die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie enthalten zum aktuellen Zeitpunkt 40 Vorranggebiete mit insgesamt 9.192 ha im Bereich der Windenergie. Im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik sind es Gebiete mit einer Gesamtfläche von 1.278 ha. Den vorliegenden Entwürfen ging ein intensiver Planungs- und Abstimmungsprozess voraus. Unter anderem konnte im Frühjahr im Rahmen eines informellen Beteiligungsverfahrens bereits Rückmeldung zu den Suchraumkarten Wind- und Solarenergie gegeben werden.
 
Regionale Planungsoffensive

Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Wind- und Solarenergienutzung im Umfang von mindestens 2% der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen. Diesen Auftrag setzt der Regionalverband im Rahmen der Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie um. Falls dieses Ziel nicht erreicht wird, verlieren die Kommunen einen Großteil ihrer Steuerungsmöglichkeiten. So können in diesem Fall beispielsweise Windenergieanlagen auch auf Flächen entstehen, die die Regionalplanung unter Berücksichtigung von Kriterien wie Überlastung, oder Rücksicht auf Landmarken ausgeschlossen hätte, projektiert werden.