Planungsgrundlage Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
Der Bundesverkehrswegeplan ist das zentrale Element der Infrastrukturplanung im Bereich der Bundesverkehrswege und stellt die verkehrspolitischen Weichen für den Planungshorizont bis 2030. Der Bund ist verantwortlich für die Finanzierung sowie für den Bau und Erhalt der Bundesverkehrswege (Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen). Das Gesamtvolumen des BVWP 2030 beträgt ca. 269,6 Mrd. €. Die im Vordringlichen Bedarf (VB) enthaltenen Maßnahmen sollen im Geltungszeitraum des BVWP bis 2030 umgesetzt oder begonnen werden können. Auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans werden Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen, die vom Bundestag verbindlich im Rahmen der jeweiligen Ausbaugesetze beschlossen werden. Aktuell wird auf Landesebene eine zusätzliche Priorisierung der Maßnahmen des Straßenbaus im „Vordringlichen Bedarf“ vorbereitet.
Maßnahmen Straße im BVWP 2030
- B 28: Rottenburg-Tübingen
- B 312: OU Reutlingen (Scheibengipfeltunnel)
- B 313: OU Grafenberg
- B 27 Tübingen - Bläsibad (Schindhaubasistunnel)
- B 27 Nehren - Bodelshausen
- B 27 Balingen - Dotternhausen
- B 27 OU Schömberg
- B 28 OU Unterjesingen
- B 312 Verlegung Albaufstieg bei Lichtenstein
- B 312/313 OU Engstingen
- B 463 OU Lautlingen
- B 464 OU Reutlingen (Dietwegtrasse)
Hier finden Sie einen Überblick über die im BVWP enthaltenen Straßenbaumaßnahmen (643,4 KiB).