Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 2011
Gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 17 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg sollen von den Regionalverbänden Landschaftsrahmenpläne aufgestellt und entsprechend der weiteren Entwicklungfortgeschrieben werden. Dabei sind die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorgefür den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu begründen und die Ziele und Grundsätze der Naturschutzgesetze zu verwirklichen. Der Landschaftsrahmenplan entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung. Erst mit der Übernahme in den Regionalplan und dessen Genehmigung durch die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde entsteht für die entsprechenden Festlegungen eine rechtliche Verbindlichkeit.
Die Verbandsversammlung hatte am 20.07.2004 die Fortschreibung des Regionalplans Neckar-Alb beschlossen. Wie bei der Aufstellung des Regionalplans Neckar-Alb 1993 wurde auch bei dessen Fortschreibung der Landschaftsrahmenplan parallel erarbeitet. Die im Zuge der Erstellung des Landschaftsrahmenplans erarbeiteten Inhalte bildeten im Abwägungsprozess für die Festlegungen im Regionalplan eine wichtige Grundlage. Wesentliche Teile des Landschaftsrahmenplans 2011 wurden in das Kapitel 3 „Regionale Freiraumstruktur“ des Regionalplans übernommen.
Der Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 2011 wurde so ausgerichtet, dass seine Inhalte auch für die Plan-Umweltprüfung des Regionalplans gut nutzbar sind. Dies schlägt sich in der Gliederung und der Nomenklatur nieder. In separaten Kapiteln werden die Freiraumsicherung durch Grünzüge und Grünzäsuren (Kap. 3), Naturschutz und Landschaftspflege (regionaler Biotopverbund) (Kap.4), Bodenerhaltung (Kap. 5), Landwirtschaft (Kap. 6), Forstwirtschaft (Kap. 7), Erholung und landschaftsgebundener Tourismus (Kap. 8), Sicherung von Wasservorkommen (Kap. 9), vorbeugender Hochwasserschutz (Kap. 10) sowie Rohstoffvorkommen und Rohstoffabbau (Kap. 11) behandelt. In den einzelnenKapiteln werden grundsätzliche Punkte, die jeweilige Situation in der Region Neckar-Alb sowie ggf. die wirtschaftliche und ökologische Bedeutung dargestellt. Bestandsbeschreibung und –bewertung erfolgten überwiegend auf Basis von Umweltdaten des Landes Baden-Württemberg. Auf dieser Basis wurden Folgerungen für regionalplanerische Festlegungen gezogen, die sich in allgemeinen Anforderungen, in für den jeweiligen Aspekt wertvollen Flächen, in Vorrang- und Vorbehaltsfunktionen sowie in weitere Aspekte aufgliedern. Diese Folgerungen sind als Hinweis zur Übernahme in den Regionalplan zu verstehen.Die Bestandsaufnahme und Bewertung sind in zahlreichen Karten dokumentiert und münden im regionalen Freiraumkonzept (Karten im Maßstab 1 : 50.000 im Anhang), das als Basis für die Freiraumstruktur in der Raumnutzungskarte diente.
Hier finden Sie den von der Verbandsversammlung am 07. Juni 2011 beschlossenen Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 2011 als Download:
- Text mit Themenkarten (29,845 MiB)
- Karte Freiraumkonzept West (14,327 MiB)
- Karte Freiraumkonzept Ost (12,192 MiB)
- Kartenausschnitte der Gemeinden:
Legende (47,3 KiB)