Teilfortschreibung Windenergie

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Darum geht's

Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Damit dies gelingt, ist der Ausbau der Windenergie an Land sehr wichtig. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ liefert dafür die gesetzlichen Grundlagen.

Um die Energiewende in Baden-Württemberg voranzubringen, hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im März 2022 gemeinsam mit allen 12 Regionalverbänden die Regionale Planungsoffensive gestartet: Bis zum Jahr 2025 sollen in allen Regionen jeweils mindestens 1,8% der Fläche für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden. So steht es im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.

Der Regionalverband Neckar-Alb setzt diesen gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie um. Die Teilfortschreibung ergänzt, sobald sie rechtskräftig ist, den bestehenden Regionalplan Neckar-Alb 2013

Übersicht Planungsprozess

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf dem Weg zur Teilfortschreibung Windenergie bietet die Übersicht über den Planungsprozess.

Aktueller Stand des Verfahrens

Aktuell läuft die Auswertung der Stellungnahmen, die im Rahmen des formellen Beteiligungsverfahrens von 11.01.2024 bis 11.04.2024 eingegangen sind. Jede eingegangene Stellungnahme wird gesichtet, bearbeitet und anschließend in die Abwägung der Verbandsversammlung eingebracht. Die Anregungen in den Stellungnahmen werden nach Abschluss des Verfahrens beantwortet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Nächster Schritt

Voraussichtlich im Frühjahr 2025 berät die Verbandsversammlung des Regionalverbands die Synopse mit den Ergebnissen der formellen Beteiligung. Die Verbandsversammlung beschließt dann die nächsten Schritte im Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass es Anfang 2025 eine zweite Offenlage, d.h. ein erneutes formelles Beteiligungsverfahren, mit anschließender Auswertung geben wird, sodass der finale Plan-Entwurf für die Teilfortschreibung Windenergie dem Gremium bis Herbst 2025 zur Beratung vorliegt.