Teilfortschreibung Solarenergie

Foto: RVNA

Formelle Beteiligung zur Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013 - 2. Anhörungsentwurf

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 04.02.2025 den Entwurf 2024 des Teilregionalplans Solarenergie (Textteil, Raumnutzungskarte) sowie den Umweltbericht beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.

Beteiligungsverfahren - Zeitraum

Für die Öffentlichkeit besteht gemäß § 12 Abs. 3 LplG BW im Zeitraum von 21. Februar 2025 bis einschließlich 21. März 2025 die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Für die Träger öffentlicher Belange besteht gemäß § 12 Abs. 2 und 5 LplG BW im Zeitraum von 21. Februar 2025 bis 21. Mai 2025 die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Beteiligungsverfahren - So geben Sie Ihre Stellungnahme ab

Innerhalb der o.g. Zeiträume stehen zur Abgabe von Stellungnahmen folgende Wege zur Verfügung:

  • über die Online-Beteiligungsplattform
  • per E-Mail an beteiligung@rvna.de
  • per Post an Regionalverband Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen
  • zur Niederschrift in der Geschäftsstelle des Regionalverbands Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen

Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein oder registrieren sich mit Ihren persönlichen Daten. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (217,5 KiB).

Beteiligungsverfahren - Unterlagen

Alle Unterlagen liegen in der Zeit vom 21.02.2025 bis 21.03.2025 auch beim Regionalverband Neckar-Alb und den Landratsämtern der Landkreise Reutlingen, Tübingen und des Zollernalbkreises öffentlich aus. Die genauen Angaben entnehmen Sie dem Bekanntmachungstext (69,8 KiB).

Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren (11.01.-11.04.2024) können Sie der Anlage 1 (4,422 MiB) zur RV-Drucksache XI-13 (247,1 KiB) entnehmen.

Erklärvideo zur Online-Beteiligungsplattform

Teilfortschreibung Solarenergie - Darum geht's

Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Neben der Windenergie ist die Solarenergie ein wichtiger Baustein dafür.

In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im März 2022 die Regionale Planungsoffensive gemeinsam mit allen 12 Regionalverbänden gestartet, um den Ausbau der Solarenergie weiter voranzubringen: Bis zum Jahr 2025 sollen in allen Regionen jeweils mindestens 0,2% der Fläche für den Ausbau der Solarenergie ausgewiesen werden. So steht es im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.

Der Regionalverband Neckar-Alb setzt diesen gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Teilfortschreibung Solarenergie um. Die Teilfortschreibung ergänzt, sobald sie rechtskräftig ist, den bestehenden Regionalplan Neckar-Alb 2013

Der Planungsprozess

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf dem Weg zur Teilfortschreibung Solarenergie bietet die Übersicht über den Planungsprozess.

Aktueller Stand des Verfahrens

Aktuell läuft die formelle Beteiligung zum 2. Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013.

Nächster Schritt

Nach der formellen Beteiligung erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Der finale Plan-Entwurf für die Teilfortschreibung Solarenergie soll der Verbandsversammlung bis Herbst 2025 zur Beratung vorliegen.

Ausführliche Informationen zum Planungsprozess (von den Suchräumen bis zu ersten Gebietsabgrenzungen) stehen auf der Seite Veranstaltungsreihe "Perspektive Erneuerbare Energien" zur Verfügung.

Weiterführende Informationen