Laufende Verfahren

6. Regionalplanänderung Betriebshof Regional-Stadtbahn Neckar-Alb

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat 24. März 2026 die Einleitung des 6. Regionalplanänderungsverfahren beschlossen. Der Anlass dieser Regionalplanänderung ist die vorsorgliche Sicherung von Flächen für die weitere Umsetzung der Regional-Stadtbahn inkl. der langfristigen Abstimmung mit weiteren regionalplanerisch gewünschten Flächennutzungen im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes Reutlingen.

Am 21.07.2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes den Entwurf 2026 der 6. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb (Textteil, Raumnutzungskarte) sowie den Umweltbericht beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 12 Abs. 2, 3 und 5 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat vom 03. August bis einschließlich 18. September 2026 stattgefunden. Nach der formellen Beteiligung erfolgt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Der finale Plan-Entwurf für die 6. Regionalplanänderung soll der Verbandsversammlung des Regionalverbands bis spätestens Winter 2026/2027 zur Beratung vorliegen.

6. Regionalplanänderung Betriebshof Regional-Stadtbahn Neckar-Alb – Darum geht’s

Das Bild zeigt den ein städtisches Baugebiet mit Baumaterialien und Baugeräten im Vordergrund, umgeben von grüner Vegetation, mit einem Stadtpanorama und Hügeln im Hintergrund.
© Regionalverband Neckar-Alb

Im Juli 2025 haben sowohl der Gemeinderat der Stadt Reutlingen wie auch der Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb beschlossen, dass der zukünftige Betriebshof für die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb (RSBNA) auf dem Gelände des ehemaligen Güter- und Containerbahnhofs in Reutlingen entstehen soll. Dieses Gelände wird seit Ende der 1980er Jahren nicht mehr für den Schienengüterverkehrs genutzt und wurde von der Stadt Reutlingen erworben.

Derzeit legt der Regionalplan Neckar-Alb 2013 nachrichtlich gewerbliche Fläche sowie einen Standort für Kombinierten Verkehr (VRG) (PS 4.1.3) sowie einen Standort für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächigen Handelsbetriebe (VBG) (PS 2.4.3.1) fest. Insbesondere der Standort für Kombinierten Verkehr (VRG) schließt raumbedeutsame Nutzungen aus, die mit der vorrangigen Nutzung Güterumschlag bzw. Umschlag im kombinierten Verkehr nicht vereinbar sind. Eine Beeinträchtigung dieser vorrangigen Nutzung durch den Betriebshof, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, sodass eine klarstellende und ordnende Festlegung auf Grundlage der aktuellen Planungen an diesem Standort erforderlich ist.

Das Hauptziel der 6. Regionalplanänderung ist daher Flächen für die weitere Umsetzung der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb vorsorglich zu sichern inkl. der langfristigen Abstimmung mit weiteren regionalplanerisch gewünschten Flächennutzungen im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes Reutlingen. Auf Grundlage einer Machbarkeitsuntersuchung des Zweckverbandes Regional-Stadtbahn Neckar-Alb gemeinsam mit der Stadt Reutlingen, die nachweist, dass die drei Nutzungsansprüche (Betriebshof, gewerblicher Betrieb und Güterumschlag / Kombinierter Verkehr) zeitgleich auf der Fläche möglich wären, wird mit der 6. Änderung der regionalplanerischen Rahmen angepasst.

Weitere Informationen zum Betriebshof erhalten Sie auf der Webseite des Zweckverbands Regional-Stadtbahn Neckar-Alb