Der Regionalverband hat gemäß §15 Landesplanungsgesetz die Aufgabe, auf die Verwirklichung des Regionalplans hinzuwirken. Ein wichtiges Instrument dafür ist die Zusammenarbeit mit Kommunen, anderen Verwaltungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Bearbeitung konkreter, für die Region bedeutsamer Fragestellungen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Fortschreibungen des Regionalplans ein.
Die aktuellen Projekte geben einen Einblick in regionalbedeutsame Themen und Prozesse der Regionalentwicklung: