Landschaftsrahmenplan

Die Regionalverbände in Baden-Württemberg haben gemäß Naturschutzgesetz Baden-Württemberg die Aufgabe einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Er liefert die fachlichen Grundlagen dafür, dass die unterschiedlichen Belange von Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung auf regionalplanerischer Ebene angemessen berücksichtigt werden. Die enthaltenen Festlegungen entfalten jedoch erst mit der Übernahme in den Regionalplan und dessen Bekanntmachung eine rechtliche Verbindlichkeit.

Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 2011

Bei Fragen wenden Sie sich an: