Für die Region Neckar-Alb sind im Regionalplan rechtsverbindliche Leitlinien zur Entwicklung von Siedlung, Freiraum und Infrastruktur festgelegt. Der Regionalplan ist damit das zentrale planerische Instrument, um die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung in Einklang zu bringen.
Der aktuelle Regionalplan wurde am 26.11.2013 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb als Satzung beschlossen und nach Genehmigung des zuständigen Ministeriums zum 10.04.2015 bekannt gemacht und damit verbindlich. Er besteht aus einem Textteil mit Beikarten und einem Kartenteil. Der Kartenteil enthält die Raumnutzungskarte (Blatt West und Blatt Ost) und die Strukturkarte. Die in den Jahren 2017 bis 2023 erfolgten Regionalplanänderungen sowie die Teilregionalpläne ergänzen bzw. ersetzen die rechtsverbindlichen Plansätze des Regionalplans Neckar-Alb 2013.
Die konsolidierte Fassung enthält neben dem Regionalplan Neckar-Alb 2013 die 1. bis 5. Änderung des Regionalplans sowie wie die Teilregionalpläne Wind- und Solarenergie.
Die digitalen Raumordnungsdaten für die Region Neckar-Alb und die Kommunen stehen im Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg zur Verfügung.
Die digitalen Raumordnungsdaten stehen Ihnen über das Geoportal Raumordnung BW zur Verfügung.
Shapefiles Gebiete FFPV-Anlagen - Teilregionalplan Solarenergie
Bitte beachten Sie, dass die Gebiete für FFPV-Anlagen für den Maßstab 1:50.000 digitalisiert worden sind. Diese Gebiete sollten entsprechend der Darstellung in der Raumnutzungskarte visualisiert werden. Grundsätzlich muss die Darstellung dieser Flächen ohne Rand erfolgen. Durch die Darstellung einer scharfen Abgrenzung wird eine Genauigkeit suggeriert, die nicht dem regionalen Maßstab entspricht. Vergrößerungen und Verkleinerung sind nur im Hinblick auf bessere Lesbarkeit und Vergleichbarkeit mit anderen Informationen zulässig.
Mit dem Klick auf den Downloadbutton bestätigen Sie die oben genannten Rahmenbedingungen zur Nutzung.
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Shapefiles Windenergie-Gebiete - Teilregionalplan Windenergie
Bitte beachten Sie, dass die geplanten Vorranggebiete als Entwurf für den Maßstab 1:50.000 digitalisiert worden sind. Diese Vorranggebiete sollten entsprechend der Darstellung in der Raumnutzungskarte visualisiert werden. Grundsätzlich muss die Darstellung dieser Flächen ohne Rand erfolgen. Durch die Darstellung einer scharfen Abgrenzung wird eine Genauigkeit suggeriert, die nicht dem regionalen Maßstab entspricht. Vergrößerungen und Verkleinerung sind nur im Hinblick auf bessere Lesbarkeit und Vergleichbarkeit mit anderen Informationen zulässig.
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Die 5. Regionalplanänderung bezog sich auf die Bereiche Gewerbeflächenentwicklung, Einzelhandel und Freiraumstruktur.
Die 4. Regionalplanänderung bezog sich auf die Trassensicherung für den zweigleisigen Ausbau von Schienenstrecken und Nutzung der Sonnenenergie.
Die 3. Regionalplanänderung bezog sich auf die Steinbrüche Dotternhausen (Plettenberg) und Rottenburg-Frommenhausen.
Die 2. Regionalplanänderung bezog sich auf die Bereiche Siedlungsentwicklung, Einzelhandel, Freiraumschutz, Firma Steinel Ammerbuch, Firma Albgold Trochtelfingen.
Die 1. Regionalplanänderung bezog sich auf ausgewählte Gebiete für Rohstoffvorkommen.
Ohne Änderungen entsprechend genehmigter Fassung von 2015.